30.000 Euro Nachzahlung: Was das Urteil für die 24-Stunden-Pflege bedeutet

20. August 2020 | Autor: Christoph Lixenfeld

Am Landesarbeitsgericht Berlin hat eine bulgarische Pflegerin mehr als 30.000 Euro Lohnnachzahlung erstritten. Dabei ging es um eine Tätigkeit in der sogenannten 24-Stunden-Pflege. Das Urteil hat enorme Sprengkraft, gefährdet es doch ein schon immer illegales, aber politisch geduldetes Milliardengeschäft.

© Christoph Lixenfeld

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Die Klägerin hatte zwischen Januar 2014 und September 2016 eine Über-90-Jährige in deren Wohnung betreut. Angestellt und sozialversichert war sie in dieser Zeit bei einem bulgarischen Unternehmen, das sie über eine deutsche Vermittlungsagentur für den Job in der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ nach Deutschland schickte. Die vertraglich festgeschriebene Arbeitszeit betrug 30 Stunden pro Woche, dafür bekam die Pflegerin monatlich 950 Euro netto.
Tatsächlich konnte allerdings von dreißig Wochenstunden keine Rede sein, sondern die Klägerin musste rund um die Uhr für Haushalt, Pflege und Betreuung zur Verfügung stehen, festgelegte Freizeit oder gar bezahlter Urlaub waren nicht vorgesehen.  

Geschätzt arbeiten 300.000 Frauen in der 24-Stunden-Pflege

Was abenteuerlich klingt, ist seit vielen Jahren Alltag in Deutschland. Schätzungen gehen von ca. 300.000 Frauen – es sind fast ausschließlich Frauen – aus, die bei uns in Privathaushalten unter solchen Bedingungen Pflegen. Sie stammen in aller Regel aus vergleichsweise armen EU-Mitgliedsländern Ost- oder Südosteuropas, Bulgarien wie in dem aktuellen Fall, Polen, Rumänien oder Slowakei zum Beispiel.
Arbeitsrechtlich handelt es sich dabei fast immer um eine sogenannte „Entsendung“: Die Frauen sind in ihrem Heimatland bei einem Dienstleister fest angestellt und sozialversichert. Und dieser Dienstleister entsendet sie über eine deutsche Vermittlungsagentur in die Pflegehaushalte.
Diese Konstruktion wird von den Anbietern als legal gepriesen – oft sogar als einzig legaler Weg einer solchen Beschäftigung. Das lässt sich vor allem deshalb behaupten, weil sich die Details der Arbeitsverträge im Heimatland der Pflegekraft von Deutschland aus nicht nachprüfen lassen. Frauen, die durch eine entsprechende Bescheinigung belegen können, dass sie zuhause ordnungsgemäß sozialversichert sind, haben nichts zu befürchten, egal, ob diese Bescheinigung gefälscht ist oder nicht.

24-Stunden-Pflege ist in Deutschland immer illegal

Mit Sicherheit illegal sind die Arbeitszeiten, bisher gerechtfertigt mit der Behauptung, der „24-Stunden-Job“ bestehe ja zum weitaus größten Teil aus Bereitschaftszeiten – und die müssten nicht bezahlt werden.
Was nicht stimmt. Wie Christiane Brors, Professorin für Arbeitsrecht von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und ehemalige Richterin in meinem Buch erläutert – und jetzt auch das Urteil des LAG Berlin bestätigt hat – ist Bereitschaftsdienst grundsätzlich Arbeitszeit. Das heißt, die Familien müssten ihre Pflegekräfte 24 Stunden pro Tag bezahlen – und das könnten sich die wenigsten leisten. Und selbst wenn eine Familie bereit wäre, ihrer Pflegekraft den Mindestlohn für 24 Stunden pro Tag zu bezahlen, kann das nicht legal sein. Weil Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine Person mit den in Deutschland vorgeschriebenen Ruhe- und Höchstarbeitszeiten nicht vereinbar ist. Will sagen: 24-Stunden-Betreuung durch eine Person ist in Deutschland immer illegal.

Viele kennen ihre Rechte nicht

Stellt sich natürlich die Frage, warum es dennoch hunderttausendfach geschieht. Antwort: Wo kein Kläger, da kein Richter. Frauen, die solche Jobs machen, wehren sich fast nie, weil sie erstens oft nur den Betragt sehen, den sie monatlich bekommen. Und der ist deutlich höher als ein möglicher Verdienst in der Heimat. Wenn sie dort überhaupt Arbeit fänden. Zweitens fürchten sie, gekündigt zu werden, wenn sie aufbegehren. Und drittens schließlich kennen viele schlicht ihre Rechte nicht.
Ganz anders die Klägerin aus Bulgarien: Sie informierte und wehrte sich, unterstützt vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Sanktionen von Arbeitgebern hatte sie nicht zu befürchten, weil sie zum Zeitpunkt der Klage bereits in Rente war.
Bereits im vergangenen Jahr hatte ihr die Vorinstanz Recht gegeben und ihren bulgarischen Arbeitgeber zur Nachzahlung von Lohn verurteilt. Der ging in Berufung – und verlor jetzt auch vor dem Landesarbeitsgericht.
Dieser Ausgang war trotz der beschriebenen Rechtslage keineswegs sicher. Denn in solchen Verfahren ist es grundsätzlich schwierig, die tatsächlichen Arbeitszeiten zu belegen – vor allem im Nachhinein. Notwendig dazu wäre eine Befragung auch der oder des Gepflegten – wenn die noch leben und dazu bereit sind. Gerichtsfeste Beweise sind also überaus schwer zu erlangen. Dessen war sich auch die Richterin am LAG bewusst. Deshalb schlug sie einen für den bulgarischen Arbeitgeber der Klägerin eigentlich sehr günstigen Vergleich vor: 10.000 auf die Hand, und der Fall wäre erledigt.

30 Wochenstunden für Betreuung sind unrealistisch

Die Firma lehnte nach einiger Bedenkzeit ab – und bekam dann ein Urteil mit großer Signalwirkung: Das Landesarbeitsgericht sprach der Klägerin den geforderten Mindestlohn zu. Die angesetzte Arbeitszeit von 30 Wochenstunden sei für die erwartete Leistung unrealistisch und zudem „treuwidrig“, wenn zugleich eine umfassende Betreuung zugesagt ist. Außerdem müsse auch der Bereitschaftsdienst in der Nacht bezahlt werden. Das Gericht ging allerdings nicht von 24, sondern von 21 Stunden täglicher Arbeitszeit aus, weil es der Klägerin zumutbar gewesen sei, sich selbsttätig jeden Tag für einige Stunden ihren Aufgaben zu entziehen.
Unter dem Strich stehen der Klägerin nach dem Urteil Nachzahlungen von mehr als 30.000 Euro zu, allerdings ist eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht möglich. Sollte der Richterspruch bestand haben, wäre die Signalwirkung für die ganze Branche enorm. Und die hat viel zu verlieren: Wer den Begriff „24-Stunden-Pflege“ bei Google eingibt, erntet mehrere Millionen (!) Treffer, es handelt sich hierbei – allein in Deutschland – um ein Milliardengeschäft.

Auch Pflegekasse und Sozialamt profitieren

Das wird zwar seit vielen Jahren kritisiert, aber zugleich politisch geduldet. Weil davon auf ausnahmslos alle profitieren – jedenfalls auf den ersten Blick. die Pflegebedürftige, weil sie im Idealfall daheim gut versorgt ist, die Familie, weil ihre Sorge kleiner und das schlechte Gewissen beruhigt ist, die Betreuerin, weil sie Beträge verdient, die in ihrer Heimat unerreichbar wären.
Und schließlich – ganz wichtig – profitieren auch Sozialkassen und Steuersäckel. Denn zieht der daheim Rund-um-die-Uhr-Gepflegte ins Heim, muss die Pflegeversicherung deutlich mehr bezahlen – und meist auch das Sozialamt zuschießen.
Das Problem dabei sind und bleiben die Arbeitsbedingungen und die Tatsache, dass sie sich kaum kontrollieren lassen. Privatwohnungen sind in Deutschland – zurecht – ein geschützter Raum, geschützt vor neugierigen Blicken auch von Behörden oder der Polizei.

„Sklavinnen, die uns pflegen“

Vermutlich wird der weitaus größte Teil der Pflegerinnen aus Osteuropa korrekt behandelt, aber es gibt eben auch Verhältnisse, die an frühkapitalistische Ausbeutung erinnern.
Kommen sie ans Licht der Öffentlichkeit, ist der demonstrative Schrecken jedes Mal groß. „Sklavinnen, die uns pflegen“, so überschrieb die Zeit 2016 einen Artikel, in dem von Beleidigungen, sexuellen Übergriffen, Schlägen, einem Leben im Keller ohne Fenster oder zu wenig zu essen die Rede war.
In gewisser Weise handelt es sich bei dem ganzen Phänomen um eine spezielle Art von Imperialismus: Wir, die wohlhabenden Deutschen, machen uns die immensen Wohlstands- und Einkommensunterschiede auf der Welt zunutze.
Viele Familien, die ihren Angehörigen oder ihre Angehörige partout nicht in ein Heim verlegen wollen, sehen sich heute dennoch zu dieser Lösung gezwungen. Dadurch, dass das System ihnen keine bezahlbare, flexible, ausreichende Versorgung in den eigenen vier Wänden zu bieten hat, fördert es illegale Arbeitsbedingungen und Ausbeutung.

Mit „legal“ kann jetzt kein Anbieter mehr werben

Das Urteil dürfte die Branche vor allem deshalb nachhaltig verändern, weil jetzt kein Anbieter mehr unwidersprochen mit dem Begriff „legal“ werben kann. Und Familien, die eine sogenannte 24-Stunden-Pflegekraft beschäftigen oder in Zukunft beschäftigen möchten, werden sich das ab sofort vermutlich noch einmal überlegen. Denn natürlich wollen sie – eigentlich – keine Gesetzesverstöße begehen, und vor allem keinen Ärger bekommen.
Den könnte es aber durchaus geben. Zum Beispiel wenn der bulgarische, zur Nachzahlung verurteilte Arbeitgeber der Klägerin versucht, sich die 30.000 Euro – oder zumindest einen Teil davon – von der Familie zurückzuholen. Schließlich war sie es, die am meisten von der vielen Arbeit der Pflegekraft profitiert hat…

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