Warum eine 24Stunden-Betreuung durch Osteuropäerinnen nicht legal sein kann

25. Mai 2020 | Autor: Christoph Lixenfeld

Die SPD in NRW fordert eine „zügige Legalisierung“ illegal beschäftigter Pflegekräfte aus Osteuropa, die in der sogenannten 24Stunden-Pflege arbeiten. Doch dieses Modell lässt sich gar nicht legalisieren, so die Arbeitsrechtlerin Christiane Brors von der Uni Oldenburg.

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Hintergrund des Vorstoßes ist die Tatsache, dass viele dieser Frauen im Zuge der Corona-Krise in ihre Heimat gefahren sind und auf Anordnung der dortigen Behörden jetzt nicht zurück dürfen – oder im Moment aus Angst nicht zurück wollen.
Weil die Familien der Gepflegten auf die Schnelle keinen Ersatz bekämen und deshalb über Nacht mit der 24Stunden-Betreuung alleine dastünden, müsse „Politik schnell handeln“, so Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

24Stunden-Betreuung durch eine Person ist niemals legal

Und die Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens ergänzt auf Facebook: „Im Falle der 24Stunden-Betreuung zeigt sich jetzt, was wir als SPD schon lange bemängelt haben: Eine für alle Seiten zufriedenstellende und zuverlässige Situation in häuslicher Betreuung kann es nur in rechtlich verbindlichem Rahmen geben.“ Klar sei dabei: „Eine legale und faire rund um die Uhr Betreuung kann nie günstig sein.“

Korrekt müsste dieser Satz lauten: Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung kann niemals legal ist. In meinem Buch gibt es ein Interview mit der Arbeitsrechtlerin Christiane Brors von der Uni Oldenburg. Sie sagt klipp und klar, dass 24Stunden-Betreuung in der aktuellen Form nicht legalisierbar ist. Zitat: „Laut Europäischem Gerichtshof ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit, muss also grundsätzlich wie normale Arbeitszeit vergütet werden. Das heißt, die Familien müssten ihre Pflegekräfte 24 Stunden pro Tag bezahlen. Und das gilt auch, wenn sie diese direkt anstellen.“

Der Pflegemindestlohn für Hilfskräfte beträgt 12,55 Euro, mal 24 mal 30 macht mehr als 9000 Euro pro Monat. Und selbst wenn eine Familie bereit und in der Lage wäre, dieses Geld aufzubringen, wäre die Beschäftigung illegal. Weil Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine Person mit den in Deutschland vorgeschriebenen Ruhe- und Höchstarbeitszeiten schlicht nicht vereinbar ist.

Zur praktischen Umsetzung äußert sich die SPD nicht

Deshalb wird – legale – 24Stunden-Betreuung von Schwerst-Pflegebedürftigen oder Sterbenden durch deutsche Pflegedienste auch von fünf bis sechs Kräften geleistet und nicht von einer. Die teilen den Job über den Monat untereinander auf.
Wie sich in Anbetracht der Rechtlage und der herrschenden Verhältnisse eine Legalisierung der Osteuropäerinnen aus Sicht der SPD praktisch umsetzen lassen soll, bleibt rätselhaft. Fünf Pflegekräfte, die jeweils für sechs Tage pro Monat aus Polen anreisen? Oder die alle gleichzeitig im Haus des zu Pflegenden wohnen, eine arbeitet und die anderen haben frei? Konkret äußert sich die SPD dazu bisher nicht.

„Dazu bräuchten wir ein ganz anderes Pflegesystem“

Ihre Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens schrieb, die Partei arbeite daran, „eine gute Pflege sowohl ambulant als auch stationär zu ermöglichen, bei der pflegerische und auch andere Hilfsangebote so eingesetzt werden können, wie die jeweilige Situation es erfordert.“ Darum tue die SPD alles, „um die Kranken- und Pflegeversicherung weiter zu verbessern.“
Leider nur ist diese Aussage ein Widerspruch in sich. Weil die Pflegeversicherung konstruktionsbedingt nicht darauf abzielt, „Leistungen so anzubieten, wie die jeweilige Situation es erfordert“, sondern so, dass sich damit Geld verdienen lässt.
Und wenn sich dieser hinlänglich bekannte Umstand dadurch ändern ließe, dass man die Pflegeversicherung „weiter verbessert“, warum hat die SPD das nicht längst getan? Seit 2008 gab es sechs Reformen dieser Versicherung, fünf davon zu Mit-Regierungszeiten der SPD…
Nach Ansicht der Arbeitsrechtlerin Christiane Brors „bräuchten wir ein ganz anderes Pflegesystem“, nur dann ließen sich die Verhältnisse in der 24Stunden-Betreuung nachhaltig ändern.

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